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Anlieferadresse: Direktwerbung Bayern GmbH/
Medienzetrum Augsburg, Curt-Frenzel-Str. 2,
86167 Ausburg



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Die Ware lose, in Lagen mit gleicher Prospektanzahl auf Palette abgesetzt und transportsicher anliefern!

1. Format

  • Minimal 10,5 x 14,8 cm/Maximal 23 x 33 cm

2. Gewicht

  • Bis 100 g/höhere Gewichte auf Anfrage

3. Papiergewicht

  • Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Gewicht von 3 g
    (Papiergewicht von 170 g/m²) nicht unterschreiten.
  • Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 müssen ein Gewicht
    von mindestens 8 g (Papiergewicht von 120 g/m²) aufweisen.

4. Falzarten

  • Mehrseitige Beilagen können nur als Kreuz-. Wickel- oder Mittelfalz
    verarbeitet werden.
  • Zickzack und Fensterfalz sowie Kreis-, Oval - oder ähnliche
    Sonderformate lassen sich nicht verarbeiten.
  • Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 müssen den Falz
    auf der langen Seite haben.

5. Beschnitt

  • Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein.
  • Beilagen müssen sich problemlos vereinzeln lassen und dürfen am Schnitt
    keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.

6. Beilagen mit Beiklebern oder Warenproben

  • Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen, bündig im Falz zum Kopf
    oder Fuß der Beilage, anzukleben
  • Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten bzw. mit eingeklebten
    Warenproben ist eine Abstimmung mit DWB notwendig.

7. Draht-Rückenheftung

  • Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen sein und darf keinesfalls stärker als diese sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein.
  • Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.

8. Doppelbelegung

  • Doppelbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, vor allem bei Einzelblättern oder niederem Papiergewicht.
  • Fehlstreuungen, Fehlbelegungen oder Doppelbelegungen von ca. 2% sind branchenüblich.

9. Anlieferzustand

  • Beiprodukte müssen in der Art beschaffen sein, dass eine industrielle Weiterverarbeitung auch auf Hochleistungsmaschinen ohne zusätzliche manuelle Eingriffe möglich ist. Eine zusätzliche notwendige manuelle
    Aufbereitung wird ggf. in Rechnung gestellt.
  • Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
  • Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem)Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.

10. Lagen

  • Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 10 bis 12 cm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
  • Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein.
  • Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.

11. Palettierung

  • Die Beilagen müssen auf Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen eine maximale Ladehöhe von 120 cm nicht überschreiten.
  • Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zuschützen.

Jede Palette muss deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  1. Absender und Empfänger
  2. Erscheinungstermin
  3. Auftraggeber der Beilage
  4. Beilagentitel oder Motiv der Beilage
  5. Beilagenversion
  6. Anzahl der Paletten
  7. Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
  8. Stückzahl der Beilagen je Palette

12. Lieferschein

  • Jeder Anlieferung muss ein Lieferschein beiliegen.
  • Der Lieferschein soll textgleich zur Palettenkarte lauten.

13. Packmitteleinsatz

  • Die Verpackung ist auf das notwenige, zweckdienliche Minimum zu beschränken.
  • Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen
  • Palettenbänder sollen aus PE sein, Metallbänder sind aus Unfallverhütungsgründen zu vermeiden.
  • Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein.
  • Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.
  • Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.



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