1. Format
2. Gewicht
3. Papiergewicht
- Einzelblätter im Format DIN A 6 dürfen ein Gewicht von 3 g
(Papiergewicht von 170 g/m²) nicht unterschreiten.
- Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A 6 müssen ein Gewicht
von mindestens 8 g (Papiergewicht von 120 g/m²) aufweisen.
4. Falzarten
-
Mehrseitige Beilagen können nur als Kreuz-. Wickel- oder Mittelfalz
verarbeitet werden.
-
Zickzack und Fensterfalz sowie Kreis-, Oval - oder ähnliche
Sonderformate lassen sich nicht verarbeiten.
-
Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A 5 müssen den Falz
auf der langen Seite haben.
5. Beschnitt
6. Beilagen mit Beiklebern oder Warenproben
-
Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen, bündig im Falz zum Kopf
oder Fuß der Beilage, anzukleben
-
Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten bzw. mit eingeklebten
Warenproben ist eine Abstimmung mit DWB notwendig.
7. Draht-Rückenheftung
-
Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen sein und darf keinesfalls stärker als diese sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein.
-
Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
8. Doppelbelegung
-
Doppelbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, vor allem bei Einzelblättern oder niederem Papiergewicht.
-
Fehlstreuungen, Fehlbelegungen oder Doppelbelegungen von ca. 2% sind branchenüblich.
9. Anlieferzustand
-
Beiprodukte müssen in der Art beschaffen sein, dass eine industrielle Weiterverarbeitung auch auf Hochleistungsmaschinen ohne zusätzliche manuelle Eingriffe möglich ist. Eine zusätzliche notwendige manuelle
Aufbereitung wird ggf. in Rechnung gestellt.
-
Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
-
Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem)Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
10. Lagen
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Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 10 bis 12 cm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
-
Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein.
-
Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.
11. Palettierung
-
Die Beilagen müssen auf Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen eine maximale Ladehöhe von 120 cm nicht überschreiten.
-
Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zuschützen.
Jede Palette muss deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
- Absender und Empfänger
- Erscheinungstermin
- Auftraggeber der Beilage
- Beilagentitel oder Motiv der Beilage
- Beilagenversion
- Anzahl der Paletten
- Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
- Stückzahl der Beilagen je Palette
12. Lieferschein
13. Packmitteleinsatz
-
Die Verpackung ist auf das notwenige, zweckdienliche Minimum zu beschränken.
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Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen
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Palettenbänder sollen aus PE sein, Metallbänder sind aus Unfallverhütungsgründen zu vermeiden.
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Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein.
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Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.
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Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.
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